Seit dem 01.01.2008 gibt es in Baden-Württemberg das "Begleitete Fahren ab 17". Ihr könnt bereits mit sechzehneinhalb Jahren mit der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen und nach bestandener Prüfung mit siebzehn Jahren eine Berechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Mindestalter 30 Jahre - mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B - max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung - weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt