Begleitetes Fahren ab 17

Seit dem 01.01.2008 gibt es in Baden-Württemberg das "Begleitete Fahren ab 17".
Ihr könnt bereits mit sechzehneinhalb Jahren mit der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen und nach bestandener Prüfung mit siebzehn Jahren eine Berechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

- Mindestalter 30 Jahre
- mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

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